PGR WahlIm März 2022 endet nach fünf Jahren die Funktionsperiode des bisherigen Pfarrgemeinderates. Bei uns in der Pfarre Baumgartenberg wird die Wahl nach dem Urwahlmodell durchgeführt. Seit Mitte Jänner 2022 werden persönlich an alle Wahlberechtigte Urwahlstimmzettel verteilt, die nach einigen Tagen von den Sprengelbetreuern wieder eingesammelt werden.

Wer ist wahlberechtigt?

  • wahlberechtigt sind alle Katholiken bis einschließlich Geburtsjahrgang 2005, die im Gebiet der Pfarre Baumgartenberg wohnen oder sich der Pfarrgemeinde zugehörig fühlen
  • nicht wahlberechtigt sind Personen mit anderem Religionsbekenntnis (Evangelisch, Islam ...) und jene, die aus der Kirche ausgetreten sind

Wie wird gewählt?

  • jeder Wahlberechtigte erhält einen Stimmzettel und ein Kuvert
  • es können zwischen einer und max. 13 Personen gewählt werden
  • nach einigen Tagen werden die Wahlkuverts wieder vom Sprengelbetreuer abgeholt

Wer kommt in den neuen Pfarrgemeinderat?

  • nach der Wahl werden entsprechend der Stimmenanzahl die von Ihnen vorgeschlagenen Personen gefragt ob sie die Wahl annehmen. Wer die Wahl annimmt ist Mitglied im neuen Pfarrgemeinderat

Wie viele Mitglieder hat der neue Pfarrgemeinderat?

  •  der neue Pfarrgemeinderat besteht aus max. 21 Mitgliedern. Durch die Urwahl werden 13 Personen gewählt, dazu kommen amtliche bzw. delegierte Mitglieder. Es sind dies Henryk Ostrowski (Pfarradministrator), Elfriede Neugschwandtner (Pastoralassistentin) Sr. Lucia (Vertreterin des Ordens), Vertreter/in der Kath. Jungschar, Karin Lang (Vertreterin der Kath. Frauenbewegung), Obfrau/Obmann Fachteam Finanzen (wird nach der Wahl vom Pfarrgemeinderat bestellt). Weitere Mitglieder können vom neuen Pfarrgemeinderat berufen werden.

Im Gottesdienst am Sonntag, 20. März 2022 werden die Mitglieder des neu gewählten Pfarrgemeinderates vorgestellt.

Links: